Paul Hasebrink

Als Rechtsanwalt ist Herr Hasebrink auf allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts tätig. Durch den Erwerb der zusätzlichen Berufsbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht erfolgte eine Spezialisierung auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts mit u.a. folgenden Themenbereichen:

- Abschluss familienrechtlicher Vereinbarungen insbesondere Eheverträge,
- Scheidungsrecht,
- Unterhaltsrecht,
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht,
- Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Trennung und Scheidung,
- Steuerrechtliche Gesichtspunkte anlässlich der Trennung und Scheidung.

Zusätzliche Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sind:

- Verkehrsunfallrecht,
- Mietrecht,
- Forderungseinzug,
- allgemeines Vertragsrecht.
- Erbrecht


Seit dem Jahr 1990 hat sich Herr Rechtsanwalt Hasebrink der anwaltlichen Tätigkeit verschrieben. Im Vordergrund steht der persönliche Kontakt mit der Mandantschaft, um so in einem Miteinander den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, getreu dem Motto

   „Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder
das Unmögliche versucht werden!“
(Hermann Hesse)

Werdegang