Paul Hasebrink
Als Rechtsanwalt ist Herr Hasebrink auf allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts tätig. Durch den Erwerb der zusätzlichen Berufsbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht erfolgte eine Spezialisierung auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts mit u.a. folgenden Themenbereichen:
- Abschluss familienrechtlicher Vereinbarungen insbesondere Eheverträge,
- Scheidungsrecht,
- Unterhaltsrecht,
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht,
- Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Trennung und Scheidung,
- Steuerrechtliche Gesichtspunkte anlässlich der Trennung und Scheidung.
Zusätzliche Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sind:
- Verkehrsunfallrecht,
- Mietrecht,
- Forderungseinzug,
- allgemeines Vertragsrecht.
- Erbrecht
Seit dem Jahr 1990 hat sich Herr Rechtsanwalt Hasebrink der anwaltlichen Tätigkeit verschrieben. Im Vordergrund steht der persönliche Kontakt mit der Mandantschaft, um so in einem Miteinander den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, getreu dem Motto
„Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder
das Unmögliche versucht werden!“ (Hermann Hesse)
Werdegang
- 1980 Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- 1987 erstes juristisches Staatsexamen Referendariat am Landgericht Essen
- 1990 zweites juristisches Staatsexamen sowie Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt
- bis 1991 freier Mitarbeiter in der Sozietät der Rechtsanwälte Keyenhorst & Berns in Marl
- 1991 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Paul Hasebrink in Bottrop-Kirchhellen
- 1993 Gründung einer Sozietät in Bottrop-Kirchhellen
- 2002 Zuerkennung der Berechtigung nebst der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer für das Oberlandesgericht Hamm
- 2012 Auflösung der Sozietät in Bottrop-Kirchhellen und Neugründung der Anwaltskanzlei Hasebrink